Stellungnahme der fbl Fraktion zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2015 des Landkreises Aurich

Vorbemerkung:
Der Landkreis Aurich legt mit diesem 184 Seiten starken Entwurf mit etlichen Plänen und Erläuterungen zu den Plänen ein umfangreiches Werk vor. Die fbl Fraktion möchte zunächst
allen danken, die ihren Anteil zu dieser Arbeit geleistet haben. Da das bisherige RROP des LK Aurich schon seit mehreren Jahren ausgelaufen war, und daher nur das LROP galt, war es schon lange erforderlich, ein neues RROP zu erarbeiten.

Eines wird bei der ersten Durchsicht der beiliegenden Pläne und Karten bereits im Vorfeld deutlich. Das Gemeindegebiet der Gemeinde Krummhörn ist schon heute von mehreren Schutzgebietskulissen wie z.B. Natura 2000, Natur- und Landschaftsschutzgebieten überzogen, die schon heute eine gemeindliche Entwicklung schwer machen. Durch einschränkte Empfehlungen aus diesem RROP wird dies zukünftig nicht einfacher. Die fbl Fraktion im Rat der Gemeinde Krummhörn umfasst derzeit drei Mitglieder. Allein aus personellen Gründen ist es einer kleinen Fraktion nicht möglich, eine umfassende Stellungnahme zu einem so umfangreichen Werk wie dem oben genannten Raumordnungsprogramm abzugeben.
Die fbl Fraktion kann daher nur einzelne Facetten des Entwurfes betrachten, eine vollständige Betrachtung ist leider ausgeschlossen.

Ziele des Raumordnungsprogrammes:
Ziel des Raumordnungsprogrammes ist es unter anderem, „gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Landkreises“ zu schaffen. Dies ist aus Sicht der fbl ohnehin ein schwer zu erreichendes Ziel. Ob die getroffenen Festlegungen, in Bezug auf die Gemeinde Krummhörn, dazu geeignet sind, wagt die fbl Fraktion zu bezweifeln. Insbesondere die Festlegungen zur zukünftigen Entwicklung unserer Gemeinde mit Greetsiel als einzigen Schwerpunkt für die Touristische Entwicklung, obwohl das gesamte Gemeindegebiet die Möglichkeit hätte, Teilhabe an der touristischen Entwicklung zu haben hält die fbl Fraktion für falsch.

Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur
Die fbl Fraktion ist kein großer Freund der ständigen Ausweisung neuer Baugebiete. Sie hält die Förderung einer gesunden Innenentwicklung unserer Ortschaften für sinnvoll. Sie ist aber der Meinung, dass die Planungshoheit ob und wo ein Baugebiet ausgewiesen wird, einzig Sache der Gemeinde und ihrer Organe ist. Ein Eingreifen des Landkreises wie hier geschehen durch Regelungen wie z.B. das sich 17 unserer Dörfer nur noch im Rahmen der sog. „Eigenentwicklung“ entwickeln dürfen und daher nur 4 Wohneinheiten pro Jahr und 1.000 Einwohner zulässig sind ist nach Meinung der fbl einzig der Planungshoheit der Gemeinde zu überlassen. In den letzten Jahren ist zunehmend festzustellen, dass die Menschen ihre Wohnsitze in der Nähe ihrer Arbeitsstätten suchen. Möchte die Gemeinde Krummhörn der prognostizierten demographischen Entwicklung entgegen treten, so ist die Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen erforderlich. Dem steht die Festlegung, dass als Standorte für die Sicherung von Arbeitsstätten die mittelzentralen Orte Aurich und Norden und die Grundzentren Wiesmoor, Großefehn, Ihlow, Südbrookmerland und Hinte festgelegt werden entgegen. Diese Regelung wird nicht nur dazu führen, dass es der Gemeinde schwer fallen wird, neue Einwohner zu gewinnen, sie wird vielmehr Probleme haben, einen Wegzug zu verhindern. Die fbl Fraktion lehnt diese Festlegung ab.

Kommunale Bildungslandschaft
Die Gemeinde Krummhörn ist eine Flächengemeinde. Wenn gewährleistet werden soll, dass die kleineren dezentraler gelegen Orte nicht überproportional an Einwohner verlieren, dann muss auch in der Fläche weiterhin ein gewisses Angebot für die Menschen erhalten bleiben. Dazu gehören z.B. auch die Schulen. Die Festlegung: „Grundschulen sind vorrangig an zentralen Orten zu erhalten“ Steht diesem Wunsch entgegen. Dies stellt der Verfasser selbst unter 2.3.4 fest wo er schreibt: „Die ausreichende Versorgung mit qualitativ hochwertigen und möglichst wohnortnahen Bildungsmöglichkeiten hat dementsprechend bedeutende Auswirkungen auf die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt des Landkreises. Zur Gewährleistung gleichwertiger Bildungschancen bedarf es für alle Gemeinden eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes...“ Was für alle Gemeinden eines Landkreises gilt, sollte auch für alle Dörfer einer Flächengemeinde wie der unsrigen gelten.

Freiraumstruktur, Freiraumnutzung und Klimaschutz
Wie bereits erwähnt ist das Gemeindegebiet durch vielfältige Schutzgebietskulissen in seiner Planungsfreiheit eingeschränkt. Der fbl Fraktion ist durchaus bewusst, dass der Landkreis Aurich daran keine Schuld trägt. Es sollte für die Zukunft dafür gesorgt werden, dass sich diese Entwicklung nicht weiter fortsetzt um die Planungshoheit der Gemeinde nicht weiter einzuschränken.
v Erholung und Tourismus
Die fbl begrüßt die Festlegung „Durch die Realisierung von touristischen Großprojekten darf der Erholungswert der Landschaft nicht wesentlich beeinträchtigt werden.“

ÖPNV
Die fbl Fraktion begrüßt die Festlegung, dass in Regionen in denen einen Linienangebot von Bussen aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist, ein Anrufbus- oder Mitnahmesystem etabliert werden soll. Sie fordert den Landkreis auf, einen wesentlichen Teil der Umsetzung voran zu treiben.

Schutz der Kulturlandschaft
Besonders Interessant ist, dass sich alle 19 Krummhörner Ortschaften in der Liste der kulturellen Sachgüter des Landkreises befinden. Insgesamt sind dort 27 Orte genannt.


Grimersum, den 11.11.2015