Hiermit stellen wir, die fbl-Krummhörn, den Antrag zur Änderung bzw. Neufassung der Bauleitplanung in Greetsiel in den Straßen „Pilsumer Weg“, „Pferdekoppel“ und „Boomstroat“ bis zur Grenze des B-Plans 0535 sowie im Bereich des B-Plans 0536 und Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre für die genannten Bereiche.

 

Begründung:

Wie in anderen Straßen Greetsiels werden im Bereich Pilsumer Weg, Achterum und Boomstroat zunehmend ältere Einfamilienhäuser in gewerbliche Ferienappartements umgewandelt. Die Grundstücke werden fast vollständig gepflastert und Eingrenzungen mit Drahtzäunen sind die Regel. Diese Art des Bauens ist nicht ökologisch, das Wohnumfeld verändert sich vom Dauerwohnen Einheimischer zu einer kurzfristigen Nutzung durch wechselnde Personen. Das Flair und die Ausstrahlung des Quartiers sowie die Wohnqualität für Einheimische verändern sich massiv. Ferienwohnen sollte überwiegend in davor vorgesehenen Gebieten wie dem neuen Grachtenviertel stattfinden.
Dort könnten bis zu einhundert neue Ferienwohnungen entstehen. Auch könnte sich aufgrund der Energiekrise die Nachfrage nach Ferienwohnungen abschwächen. Aus genannten Gründen möchten wir unsere noch vorhandenen Dauerwohngebiete schützen und erhalten.
 
In Zeiten fortschreitenden Klimawandels muss nicht jedes Haus ressourcenaufwendig abgerissen und durch 1 oder 2 Mehrfach-Appartementhäuser auf dann meist vollständig versiegelten Grundstücken ersetzt werden. Wir möchten, dass die Dörfer lebenswert und ausreichend Möglichkeiten zum Dauerwohnen auf begrünten Grundstücken bleiben. Wohnen im Sinne des Gebietscharakters „Allgemeines Wohngebiet“ ist etwas anderes als eine kurzfristig und ständig wechselnde Nutzung durch
Urlaubsgäste. 
 
Wir möchten deshalb eine Bauleitplanung, die Gebäude von geringerer Größe, ausreichend Grünfläche und zumindest teilweise eine Einfriedung aus organischem Material (Hecken, Holzzäune) vorsieht. Zudem soll im Angesicht von Klimawandel und Insektensterben keine Verminderung, sondern eher eine Steigerung des ökologischen Wertes der Flächen stattfinden.
 
Wir beantragen deshalb folgende Änderung der dort vorhandenen bzw. Überplanung der nicht überplanten Bereiche mit folgenden Richtwerten:
Maximale Firsthöhe zum Bezugspunkt Straßenmitte 8,5 m, Grundflächenzahl 0,25, Geschossflächenzahl 0,35, maximale Einfahrtsbreite 4 m, Mindestens 30 % der Grundstücksfläche müssen aus Kulturland (Rasen, Rabatten, Äcker etc.) bestehen, Einfriedungen zur Straßenseite sind nur aus lebendem organischem
Material (Hecken, Sträucher) zulässig, Ausnahmen sind nur bei Einfahrttoren oder Gehwegpforten zulässig. Zudem beantragen wir den Erlass einer Veränderungssperre, um keine weiteren der zukünftigen Planung widersprechenden Tatsachen zuzulassen.
 
 
 
Fraktion der fbl
Krummhörn, den 17. 10. 2022